Honorar­vermittlung Nettotarife, getrennt von der Courtage

Bei Nettotarifen ist keine Vermittlungsprovision im Beitrag einkalkuliert. Für die Vermittlung eines solchen Tarifs vereinbaren wir deshalb vorab ein Honorar mit Ihnen. Bei allen anderen Versicherungen erhalten wir wie üblich eine Courtage vom Versicherer.

Gespräch anfragenCourtage und Honorar im Vergleich

Entscheiden

Zwei Vergütungswege, sauber getrennt

Für denselben Vertrag erhalten wir nicht beides.

Courtage

Zahlt der Versicherer, aus Ihrem Beitrag.

Sie zahlen den Beitrag an den Versicherer. Unsere Vergütung ist darin enthalten und wird vom Versicherer an uns gezahlt.

Honorar beim Nettotarif

Zahlen Sie direkt, nach Vereinbarung.

Sie zahlen den Nettobeitrag an den Versicherer, ohne einkalkulierte Vermittlungsprovision. Für die Vermittlung zahlen Sie uns ein Honorar, das wir vorab vereinbaren.

Courtage und Honorar im Vergleich
MerkmalCourtage oder Honorar
Wer zahlt uns?Courtage: der Versicherer, die Vergütung ist im Beitrag enthalten. Honorar: Sie selbst, auf Grundlage einer Vereinbarung mit uns.
Was steckt im Beitrag?Courtage: Abschluss- und Vertriebskosten sind einkalkuliert. Honorar: Der Nettotarif enthält keine Vermittlungsprovision, laufende Kosten des Versicherers fallen weiterhin an.
Wofür üblich?Courtage: die meisten Versicherungsverträge, darunter Absicherung und Sachversicherungen. Honorar: Nettotarife, etwa in der Altersvorsorge.
Wann steht die Vergütung fest?Courtage: Sie ergibt sich aus dem Tarif des Versicherers. Honorar: Höhe und Fälligkeit werden vorab mit Ihnen vereinbart.

Welche Vergütung im Einzelfall gilt, erfahren Sie vor jedem Abschluss. Angaben zu unserer Erlaubnis finden Sie in der Erstinformation.

Verstehen

Honorarvermittlung ist Maklerarbeit

Die FinNuria GmbH ist Versicherungsmakler. Wenn wir für Sie einen Nettotarif vermitteln, wird unsere Arbeit nicht über eine Provision des Versicherers bezahlt, sondern über ein Honorar, das wir vorher mit Ihnen vereinbaren. Das nennt man Honorarvermittlung.

Was das für Sie bedeutet

Wir sind keine Versicherungsberater im Sinne von § 34d Abs. 2 GewO. Ein Honorar vereinbaren wir nur im Zusammenhang mit der Vermittlung eines Nettotarifs. Bevor eine honorarpflichtige Leistung beginnt, kennen Sie Höhe und Fälligkeit.

Verstehen

Was ein Nettotarif verändert und was nicht

Andere Kostenstruktur

Bei einem klassischen Tarif werden Abschluss- und Vertriebskosten über den Beitrag finanziert, häufig verteilt auf die ersten Vertragsjahre. Bei einem Nettotarif entfällt dieser Anteil. Die Vergütung für die Vermittlung zahlen Sie stattdessen direkt als Honorar.

Kosten fallen trotzdem an

Auch Nettotarife sind nicht kostenlos. Verwaltungskosten des Versicherers und bei fondsgebundenen Verträgen die Kosten der gewählten Fonds fallen weiterhin an. Hinzu kommt das Honorar.

Ob es sich rechnet, ist eine Einzelfallfrage

Ob ein Nettotarif mit Honorar für Sie günstiger ist als ein klassischer Tarif, hängt von Laufzeit, Beitragshöhe, Tarif und Honorar ab. Wir rechnen beide Varianten mit Ihnen durch, bevor Sie sich entscheiden. Wertentwicklungen fondsgebundener Verträge sind nicht garantiert, Schwankungen und Verluste sind möglich.

Wofür Nettotarife infrage kommen

Soweit der Markt einen passenden Nettotarif anbietet, kommen vor allem diese Verträge infrage:

  • ETF-Rentenversicherung
  • Basisrente (Rürup)
  • Riester-Rente
Rechnen

Modellrechnung mit gleichem Budget

Zwei Varianten einer fondsgebundenen Rentenversicherung: gleiche Beiträge, gleiche Laufzeit, gleiche Rendite, gleiche Fondskosten. Verschieden sind nur die Kosten des Vertrags und das Honorar.

Vereinfachte Modellrechnung – keine konkrete Tarifberechnung oder Renditezusage

Alle Werte sind frei angenommen. Sie sind keine Preise oder Honorare der FinNuria GmbH, keine Tarifdaten eines Versicherers und keine Erfahrungswerte. Gerechnet wird vor Steuern.

Beispiel 1: 150 € im Monat, 30 Jahre, 5 % Bruttorendite

Beide Personen zahlen 30 Jahre lang 150 € im Monat ein und haben zu Beginn 1.800 € frei verfügbar. Mit dem Nettotarif geht dieser Betrag vollständig in das Honorar. Ohne Honorar wird derselbe Betrag neben dem Vertrag angelegt. So setzen beide insgesamt 55.800 € ein.

A: Tarif mit Courtage, Wert am Ende
104.466 €
B: Nettotarif mit Honorar, Wert am Ende
111.790 €
Vorsprung von B in diesem Beispiel
7.323 €
Ergebnis nach 30 Jahren, vor Steuern, auf volle Euro gerundet
PostenA: Tarif mit CourtageB: Nettotarif mit Honorar
Eingesetzt: Beiträge und Startbudget55.800 €55.800 €
Abschluss- und Vertriebskosten im Vertrag1.620 €0 €
Laufende Kosten des Vertrags7.801 €3.056 €
Fondskosten3.144 €3.293 €
Honorar für die Vermittlung0 €1.800 €
Kosten zusammen12.565 €8.149 €
Erträge vor Kosten61.231 €64.139 €
Wert am Ende104.466 €111.790 €
davon aus dem angelegten Startbudget7.217 €0 €

Wert am Ende = Eingesetzt + Erträge − Kosten. Monat für Monat wird der Beitrag abzüglich der Beitragskosten angelegt, bei A in den ersten fünf Jahren auch abzüglich einer Rate der Abschlusskosten. Das Guthaben wächst mit der Bruttorendite und wird um Fonds- und Vertragskosten gemindert. Das Honorar zählt einmal als Kosten. Dass es bei B nicht angelegt werden kann, zeigt sich nur in den Erträgen und wird nicht zusätzlich abgezogen.

In diesem Modell liegt B nach 30 Jahren um 7.323 € vorn. Grund sind die niedrigeren Kosten des Vertrags, nicht ein grundsätzlicher Vorteil der Honorarvermittlung.

Mit kürzerer Laufzeit kann es umgekehrt sein: Bei denselben Annahmen, aber 6 Jahren Laufzeit, liegt A um 1.410 € vorn. B liegt in diesem Modell erst ab 15 Jahren Laufzeit nicht mehr hinten. Für einen echten Vertrag rechnen wir mit den tatsächlichen Tarifdaten und dem vereinbarten Honorar.

Beispiel 2, langfristig: 250 € im Monat, 35 Jahre, 6 % Bruttorendite

Auch dieses Beispiel ist frei angenommen. Gerechnet wird genauso wie in Beispiel 1, mit denselben Kostensätzen, denselben Fondskosten und demselben Honorar von 1.800 €. Anders sind nur der Monatsbeitrag, die Laufzeit und die angenommene Bruttorendite. Beide setzen insgesamt 106.800 € ein.

A: Tarif mit Courtage, Wert am Ende
275.258 €
B: Nettotarif mit Honorar, Wert am Ende
308.510 €
Vorsprung von B in diesem Beispiel
33.252 €
Beispiel 2: Ergebnis nach 35 Jahren, vor Steuern, auf volle Euro gerundet
PostenA: Tarif mit CourtageB: Nettotarif mit Honorar
Eingesetzt: Beiträge und Startbudget106.800 €106.800 €
Abschluss- und Vertriebskosten im Vertrag3.150 €0 €
Laufende Kosten des Vertrags19.241 €7.798 €
Fondskosten8.577 €9.497 €
Honorar für die Vermittlung0 €1.800 €
Kosten zusammen30.968 €19.094 €
Erträge vor Kosten199.426 €220.805 €
Wert am Ende275.258 €308.510 €
davon aus dem angelegten Startbudget12.676 €0 €

Das Honorar von 1.800 € steht bei B einmal unter den Kosten. Bei A wird derselbe Betrag neben dem Vertrag angelegt und ist nach 35 Jahren 12.676 € wert. Dieser Wert ist im Wert am Ende von A enthalten. So ist berücksichtigt, was das Honorar bei B an Rendite kostet, und zwar genau einmal.

Der größere Abstand entsteht durch den höheren Beitrag, die längere Laufzeit und die höhere angenommene Rendite, nicht durch andere Kosten. Er ist kein erwartbares Ergebnis und keine Zusage.

Auch hier kann es umgekehrt sein: Mit denselben Annahmen, aber 6 Jahren Laufzeit, liegt A um 852 € vorn. B liegt in diesem Beispiel erst ab 10 Jahren Laufzeit nicht mehr hinten. Mit einem höheren Honorar oder anderen Kosten kann A auch langfristig vorn liegen.

Annahmen im Einzelnen
Monatsbeitrag, beide Varianten
150 €, jeweils zu Monatsbeginn
Laufzeit
30 Jahre (360 Monate)
Bruttorendite der Fonds, beide
5 % pro Jahr, gleichbleibend
Fondskosten, beide
0,25 % pro Jahr vom Guthaben
Startbudget, beide
1.800 €
A: Abschluss- und Vertriebskosten
3 % der Beitragssumme von 54.000 €, also 1.620 €, verteilt auf die ersten 60 Monate
A: Kosten auf jeden Beitrag
6 %
A: Vertragskosten
0,4 % pro Jahr vom Guthaben
A: Startbudget
neben dem Vertrag angelegt, gleiche Bruttorendite, nur Fondskosten
B: Honorar
1.800 €, einmalig zu Beginn, aus dem Startbudget bezahlt
B: Kosten auf jeden Beitrag
2 %
B: Vertragskosten
0,15 % pro Jahr vom Guthaben
Beispiel 2: Monatsbeitrag, Laufzeit, Bruttorendite
250 €, 35 Jahre (420 Monate), 6 % pro Jahr, gleichbleibend
Beispiel 2: alle anderen Annahmen
wie in Beispiel 1; die Abschluss- und Vertriebskosten von A betragen dann 3 % der Beitragssumme von 105.000 €, also 3.150 €
Was das Modell nicht abbildet
  • Steuern, staatliche Förderung und Sozialabgaben. Gerechnet wird vor Steuern.
  • Schwankungen und Verluste. Eine gleichbleibende Rendite gibt es in Wirklichkeit nicht.
  • Inflation, Kündigung, Beitragsfreistellung und die spätere Rentenzahlung. Gezeigt wird nur der Wert am Ende der Ansparzeit.
  • Andere Kostenstrukturen und Honorarvereinbarungen. Echte Tarife und Honorare können deutlich abweichen, auch zugunsten von A.
  • Ob eine Rendite von 5 % oder 6 % erreicht wird, ist offen. Höhere Beiträge, längere Laufzeiten und höhere Renditen vergrößern im Modell den Abstand, in welche Richtung er auch geht.
Ansehen

Erklärvideo: Kostenfalle Altersvorsorge

Abschlusskosten und Nettotarife in gut anderthalb Minuten, mit Illustrationen und Sprecherstimme.

Bitte beachten: Das Video stammt aus unserer bisherigen Kampagnenseite und vereinfacht stark. Die darin genannten Zahlen und Vergleiche sind keine Zusage für Ihren Vertrag.

Auch Nettotarife haben laufende Kosten, und für die Vermittlung zahlen Sie ein Honorar. Ob sich ein Nettotarif für Sie rechnet, rechnen wir im Einzelfall durch.

  • Dauer: 1:39 Minuten
  • Mit Ton, ohne Untertitel. Die Inhalte stehen als Text auf dieser Seite.
  • Startet erst auf Klick, ohne Tracking.
Ablauf

So läuft die Honorarvermittlung

Ein Honorar fällt erst an, wenn wir es vorher mit Ihnen vereinbart haben.

  1. Erstgespräch

    Sie schildern Ihr Anliegen: neuer Vertrag oder bestehender. Das erste Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

  2. Beide Varianten durchrechnen

    Nettotarif mit Honorar und klassischer Tarif mit Courtage, nach Laufzeit, Beitragshöhe, Tarif und Honorar.

  3. Honorar vereinbaren

    Höhe und Fälligkeit stehen fest, bevor eine honorarpflichtige Leistung beginnt.

  4. Vermittlung

    Sie entscheiden. Wir begleiten Antrag und Abschluss des gewählten Tarifs.

Entscheiden

Bestehende Verträge

Wer bereits einen Altersvorsorgevertrag hat, sollte ihn nicht vorschnell kündigen. Ein Wechsel kann Nachteile haben, zum Beispiel:

  • Abzüge bei Kündigung oder Beitragsfreistellung,
  • den Verlust von Garantien oder Rechnungsgrundlagen, die heute nicht mehr angeboten werden,
  • Folgen für eine staatliche Förderung,
  • eine erneute Gesundheitsprüfung bei eingeschlossenen Zusatzbausteinen.

Wir sehen uns den bestehenden Vertrag an und stellen Weiterführen, Beitragsfreistellung und Neuabschluss nebeneinander. Die Entscheidung treffen Sie.

Fragen

Häufige Fragen zur Honorarvermittlung

Was kostet das erste Gespräch?

Das erste Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Ein Honorar fällt erst an, wenn wir es vorher mit Ihnen vereinbart haben.

Wie hoch ist das Honorar?

Das hängt vom Vertrag und vom Umfang der Vermittlung ab. Höhe und Fälligkeit vereinbaren wir mit Ihnen, bevor eine honorarpflichtige Leistung beginnt.

Ist ein Nettotarif immer besser?

Nein. Ob ein Nettotarif mit Honorar vorteilhaft ist, hängt vom Einzelfall ab. Deshalb rechnen wir beide Varianten durch.

Deckt das Honorar auch eine laufende Betreuung ab?

Das Honorar vergütet die Vermittlung des Nettotarifs. Eine laufende Betreuung Ihrer persönlichen Verträge mit regelmäßigen Überprüfungen ist davon getrennt und kann als Servicepaket vereinbart werden. Beides wird einzeln vereinbart.

Gibt es Honorarvermittlung auch für Unternehmen?

Bei Versicherungen für Unternehmen, etwa bKV, bAV oder Sachversicherungen, ist unsere Vergütung in der Regel als Courtage im Beitrag enthalten. Sprechen Sie uns an, wenn für Ihren Betrieb ein Nettotarif infrage kommt.

Nettotarif oder klassischer Tarif?

Schreiben Sie uns, ob es um einen neuen Vertrag oder um einen bestehenden geht. Wir melden uns per E-Mail oder Telefon.

Das erste Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

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