Ein Vertrag des Arbeitgebers, Leistungen für die Mitarbeitenden
Bei der betrieblichen Krankenversicherung ist Ihr Unternehmen Versicherungsnehmer, versichert sind die Mitarbeitenden. Die bKV ergänzt deren bestehenden Krankenversicherungsschutz, gesetzlich oder privat. Sie ersetzt ihn nicht.
Welche Leistungen jemand in Anspruch nehmen kann, ergibt sich aus dem vereinbarten Tarif und den Versicherungsbedingungen. Eine bKV ist deshalb kein einheitliches Produkt, sondern ein Rahmen, den Sie mit der Tarifwahl füllen.
Budget oder Bausteine
Am Markt gibt es zwei Grundformen, die sich auch kombinieren lassen:
- Budgettarife stellen jeder versicherten Person pro Jahr einen Betrag zur Verfügung, der für verschiedene Leistungsbereiche genutzt werden kann. Die Mitarbeitenden entscheiden, wofür.
- Bausteintarife sichern einzelne Leistungsbereiche gezielt ab, zum Beispiel Zahnbehandlung, Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen oder Leistungen im Krankenhaus.
Welche Bereiche in welcher Höhe erstattet werden, unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer und von Tarif zu Tarif. Beispiele aus Werbematerialien lassen sich deshalb nicht auf Ihren Betrieb übertragen, bevor der konkrete Tarif feststeht.
Annahme und Gesundheitsfragen
Ob bei Vertragsbeginn Gesundheitsfragen gestellt werden und wie mit bestehenden Beschwerden umgegangen wird, regelt jeder Tarif selbst. Häufig hängt das auch von der Zahl der versicherten Personen ab. Wir klären diese Punkte, bevor Sie sich festlegen.
Steuer und Sozialversicherung
Wie die Beiträge lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich behandelt werden, hängt von der Ausgestaltung ab. Das klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. Wir stellen die Vertragsunterlagen bereit, die dafür nötig sind.