Verstehen
Vier Bausteine, vier verschiedene Fragen
Was nicht vereinbart ist, ist nicht versichert. Deshalb beginnt jede Beratung mit der Frage, welche Werte überhaupt betroffen sind.
Inhalt
Die Inhaltsversicherung schützt die bewegliche Ausstattung Ihres Betriebs: Einrichtung, Büro- und Geschäftsausstattung, Waren und Vorräte. Welche Gegenstände im Einzelnen dazugehören und ob zum Beispiel Mietereinbauten oder fremdes Eigentum mitversichert sind, regelt der Vertrag.
Gebäude
Gehört Ihnen das Betriebsgebäude, wird es über eine eigene Gebäudeversicherung abgesichert. Bei gemieteten Räumen ist das in der Regel Sache des Vermieters. Prüfen Sie im Mietvertrag, wer was versichern muss.
Maschinen und Technik
Maschinen und technische Anlagen sind als Teil des Inhalts gegen die vereinbarten Gefahren versichert. Eine eigene Maschinen- oder Elektronikversicherung kann je nach Vertrag zusätzlich Schäden abdecken, die im Betrieb selbst entstehen, etwa durch Bedienfehler oder technische Defekte.
Ertragsausfall
Steht der Betrieb nach einem Schaden still, laufen Miete, Gehälter und andere Kosten weiter, während Umsatz fehlt. Eine Ertragsausfall- oder Betriebsunterbrechungsversicherung kann fortlaufende Kosten und entgangenen Gewinn für einen vereinbarten Zeitraum ersetzen.
In der Regel leistet sie nur, wenn die Unterbrechung auf einen versicherten Sachschaden zurückgeht, zum Beispiel einen Brand in den versicherten Räumen. Stillstände ohne einen solchen Sachschaden sind meist nicht erfasst, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart ist.
Versicherte Gefahren
Je nach Vertrag gehören dazu:
- Feuer, also Brand, Blitzschlag und Explosion,
- Leitungswasser,
- Sturm und Hagel,
- Einbruchdiebstahl, oft einschließlich Vandalismus nach einem Einbruch,
- auf Wunsch weitere Naturgefahren wie Überschwemmung oder Starkregen, sofern der Versicherer sie für den Standort anbietet.
Welche dieser Gefahren für welchen Baustein vereinbart sind, ist von Vertrag zu Vertrag verschieden.