Betriebliche Alters­versorgung bAV für Arbeitgeber

Eine Betriebsrente neu aufsetzen oder bestehende Verträge ordnen: Wir zeigen, welche Wege es gibt, was Sie als Arbeitgeber entscheiden und an welcher Stelle Steuer- und Arbeitsrecht in die Hände von Fachleuten gehören.

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Verstehen

Wie die bAV aufgebaut ist

Die betriebliche Altersversorgung ist neben der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge eine der drei Säulen der Altersvorsorge in Deutschland.

Eine Zusage des Arbeitgebers

In der bAV sagt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden Leistungen für das Alter zu, je nach Ausgestaltung auch für Invalidität oder Hinterbliebene. Diese Zusage ergänzt die gesetzliche Rente.

Nach dem Betriebsrentengesetz (§ 1 BetrAVG) steht der Arbeitgeber grundsätzlich für die zugesagte Leistung ein, auch wenn ein Versicherer oder eine Versorgungseinrichtung die Durchführung übernimmt. Eine Ausnahme bildet die reine Beitragszusage, die nur auf tarifvertraglicher Grundlage möglich ist. Deshalb gehören eine saubere Dokumentation und eine verständliche Information der Mitarbeitenden zu jeder bAV.

Wer finanziert

Finanziert wird die bAV durch Entgeltumwandlung, also aus einem Teil des Bruttogehalts, durch Beiträge des Arbeitgebers oder durch eine Kombination aus beidem.

Nach § 1a BetrAVG können Beschäftigte verlangen, dass ein Teil ihres Entgelts für eine bAV umgewandelt wird. Dieser Anspruch gilt nicht für alle Beschäftigten gleichermaßen: Er knüpft unter anderem an die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung an (§ 17 BetrAVG), und Tarifverträge können vorrangige Regelungen treffen. Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Arbeitgeber die Entgeltumwandlung außerdem bezuschussen. Ob und in welcher Höhe das in Ihrem Betrieb gilt, hängt vom Durchführungsweg, vom Personenkreis und von tariflichen Regelungen ab und sollte mit Ihrer Steuer- und Rechtsberatung abgestimmt werden.

Fünf Durchführungswege

Das Gesetz kennt fünf Wege, über die eine bAV umgesetzt werden kann:

  • Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung zugunsten der Mitarbeitenden ab.
  • Pensionskasse: eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die Beiträge annimmt und Leistungen erbringt.
  • Pensionsfonds: ebenfalls eine eigenständige Einrichtung, mit mehr Spielraum bei der Kapitalanlage.
  • Unterstützungskasse: eine Versorgungseinrichtung, die sich häufig über eine Rückdeckungsversicherung absichert.
  • Direktzusage: Der Arbeitgeber zahlt die Leistungen später selbst und bildet dafür Rückstellungen.

Die Wege unterscheiden sich darin, wer welche Pflichten trägt, wie sie finanziert und wie sie steuerlich und sozialversicherungsrechtlich behandelt werden. Als Versicherungsmakler vermitteln wir versicherungsförmige Lösungen. Gestaltungen mit arbeits- oder steuerrechtlichem Klärungsbedarf stimmen Sie mit Ihrer Steuerberatung oder einer Fachanwältin beziehungsweise einem Fachanwalt ab.

Anlage und Garantien

Tarife unterscheiden sich darin, ob und in welchem Umfang Beiträge garantiert sind und wie das Geld angelegt wird. Höhere Renditechancen gehen mit höheren Schwankungen einher. Welche Mischung zu Ihrer Belegschaft passt, ist eine bewusste Entscheidung und keine Formsache.

Verstehen

Bestehende Regelungen prüfen

Wo über Jahre einzelne Verträge entstanden sind, etwa bei Neueinstellungen oder mitgebrachten Verträgen, lohnt ein geordneter Blick. Wir sehen uns gemeinsam mit Ihnen an:

  • welche Verträge bei welchen Versorgungsträgern bestehen und über welchen Durchführungsweg,
  • ob eine schriftliche Versorgungsordnung oder vergleichbare Regelungen vorliegen,
  • wie Arbeitgeberzuschüsse derzeit umgesetzt werden,
  • ob die Unterlagen für Mitarbeitende vollständig und verständlich sind,
  • wie Ein- und Austritte in der Lohnbuchhaltung abgebildet werden.

Das Ergebnis ist eine Übersicht mit offenen Punkten. Welche davon arbeits- oder steuerrechtlich bewertet werden müssen, kennzeichnen wir, damit Sie diese gezielt an Ihre Beratung geben können.

Angenommenes Beispiel

Neueinstellung mit mitgebrachtem Vertrag

Ein Handwerksbetrieb stellt einen Mitarbeiter ein, der eine Direktversicherung von seinem bisherigen Arbeitgeber mitbringt. Zur selben Zeit fragt eine langjährige Mitarbeiterin nach Entgeltumwandlung. Eine Versorgungsordnung gibt es nicht.

Fragen

  • Kann der mitgebrachte Vertrag fortgeführt werden, und was muss der Betrieb dafür tun?
  • Welche Regel soll künftig für alle gelten, auch beim Zuschuss?

Was wir prüfen

  • Unterlagen und Durchführungsweg des mitgebrachten Vertrags,
  • die bestehenden Verträge im Betrieb und ihre Abbildung in der Lohnbuchhaltung,
  • offene arbeits- und steuerrechtliche Punkte, gekennzeichnet für Ihre Beratung.

Frei erfunden, kein echter Kundenfall. Ergebnisse, Leistungen oder Beiträge lassen sich daraus nicht ableiten.

Entscheiden

Was bei Ihnen liegt

Diese Fragen klären wir, bevor Verträge geschlossen oder geändert werden.

Entscheidungen bei Einführung oder Neuordnung einer bAV
Ihre EntscheidungWorauf es ankommt
Neu einführen oder Bestehendes ordnen?Ob es bereits Verträge und Zusagen gibt, die weitergeführt werden müssen, und ob künftig ein einheitlicher Weg gelten soll.
Welcher Durchführungsweg?Größe des Betriebs, gewünschter Verwaltungsaufwand, Pflichten des Arbeitgebers und die steuerliche Behandlung, die Ihre Steuerberatung bewertet.
Wie wird finanziert?Entgeltumwandlung, Arbeitgeberbeitrag oder eine Kombination, und wie ein Zuschuss geregelt ist.
Welche Regeln gelten im Betrieb?Eine Versorgungsordnung legt fest, wer teilnimmt, welche Beiträge gelten und was bei Ein- und Austritten passiert. Sie sollte mit arbeitsrechtlicher Beratung erstellt werden.
Wie viel Sicherheit, wie viel Chance?Umfang von Garantien, Art der Kapitalanlage und wie viel Schwankung für die Belegschaft vertretbar ist.
Wer kümmert sich um die Verwaltung?Wie Lohnbuchhaltung, Meldungen und Mitteilungen an Mitarbeitende organisiert werden.

Was wir nicht zusagen

  • Keine Steuer- und keine Rechtsberatung. Arbeitsrechtliche Gestaltung und steuerliche Bewertung gehören zu Ihrer Steuerberatung beziehungsweise zu einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt.
  • Keine festen Aussagen zu Steuer- oder Abgabenvorteilen, weil diese von Ausgestaltung und Einzelfall abhängen.
  • Keine Zusage einer bestimmten Rentenhöhe. Maßgeblich sind die Bedingungen und Garantien des jeweiligen Tarifs.
Umsetzen

So gehen wir vor

  1. Bestandsaufnahme

    Bestehende Verträge, Zusagen und Unterlagen sowie die Struktur Ihrer Belegschaft.

  2. Zielbild

    Was die bAV in Ihrem Betrieb leisten soll und welcher Aufwand für Sie tragbar ist.

  3. Marktvergleich

    Infrage kommende Anbieter und Tarife, gegenübergestellt nach Leistungen, Garantien, Kosten und Verwaltung.

  4. Entscheidungsvorlage

    Eine Unterlage für die Geschäftsführung, die Sie auch mit Ihrer Steuer- und Rechtsberatung abstimmen können.

  5. Einführung

    Unterstützung bei Vertragsabschluss, Unterlagen und der Information der Mitarbeitenden.

  6. Betreuung

    Ansprechpartner bei Ein- und Austritten, Änderungen und Fragen aus der Belegschaft.

Fragen

Häufige Fragen zur bAV

Muss ich als Arbeitgeber eine bAV anbieten?

Für viele Beschäftigte besteht nach § 1a BetrAVG ein Anspruch auf Entgeltumwandlung. Verlangt jemand das und ist der Anspruch gegeben, muss der Arbeitgeber die Umsetzung ermöglichen. Ob der Anspruch besteht, hängt unter anderem von der Rentenversicherungspflicht und von tariflichen Regelungen ab. Die Einzelheiten, etwa zum Durchführungsweg und zu einem Zuschuss, klären Sie am besten mit Ihrer Rechts- und Steuerberatung.

Welcher Durchführungsweg ist der beste?

Den einen besten Weg gibt es nicht. Er hängt von der Größe Ihres Betriebs, Ihren Zielen, bestehenden Zusagen und dem Verwaltungsaufwand ab, den Sie tragen möchten.

Wir haben bereits Verträge bei verschiedenen Anbietern. Was nun?

Zuerst verschaffen wir uns einen Überblick. Bestehende Verträge werden nicht vorschnell geändert, denn ein Wechsel kann Nachteile haben. Ziel ist eine klare Regel für die Zukunft und eine geordnete Dokumentation.

Was passiert, wenn Mitarbeitende das Unternehmen verlassen?

Welche Ansprüche erhalten bleiben und ob ein Vertrag zu einem neuen Arbeitgeber mitgenommen werden kann, regeln Gesetz und Vertrag. Das hängt unter anderem vom Durchführungsweg ab.

Wer berät uns zu Steuer- und Arbeitsrecht?

Ihre Steuerberatung und eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wir liefern die Vertragsunterlagen und Übersichten, die diese Fachleute für ihre Bewertung brauchen.

bAV für Ihren Betrieb besprechen

Schreiben Sie uns, ob Sie eine bAV neu einführen oder bestehende Verträge ordnen möchten. Wir melden uns per E-Mail oder Telefon.

Das erste Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

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